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Gericht spricht Klartext: Kölner Außengastro darf wieder atmen – Stadtverwaltung blamiert sich erneut

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Die nächtliche Tragikomödie am Brüsseler Platz geht in die nächste Runde – mit einem deutlichen Punktsieg für die Außengastronomie und einer weiteren juristischen Ohrfeige für die Stadt Köln. Was seit Jahren aussieht wie ein missglückter Sketch aus der Bürokratiehölle, hat jetzt erneut das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt – und dieses hat gesprochen: Sperrstunde ab 22 Uhr? Rechtswidrig. Zumindest für den Moment.

Zunächst galt das Urteil nur für einen mutigen Wirt, der sich traute, gegen die Gängelung der Stadt vor Gericht zu ziehen. Doch nach der eindeutigen Entscheidung aus Münster blieb der Verwaltung wohl nichts anderes übrig, als das Gesicht zu wahren – und die 22-Uhr-Sperrstunde für alle Lokale auf dem Platz aufzuheben. Jetzt darf endlich wieder bis 23:30 Uhr im Freien gespeist, getrunken und gelacht werden. Halleluja!

Lärmgutachten mit Lücken: Ein Papiertiger als Argument

Die Stadt hatte ihren Ordnungssinn auf ein Lärmgutachten aus dem Jahr 2024 gestützt – das allerdings bei genauer Betrachtung mehr Fragen aufwarf, als es beantwortete. Laut Gericht konnte das Gutachten nämlich nicht einmal belegen, ob die Außengastronomie überhaupt die Ursache für den Lärm war.

Kleine Nebenfrage an die Verwaltung: Wer ist denn sonst verantwortlich für die Geräuschkulisse am Brüsseler Platz? Die Grillen? Der Wind in den Bäumen? Oder vielleicht doch die bekannten Massen von Nachtschwärmern, die mit eigenen Getränken ausgestattet jedes Wochenende zu Tausenden auf den Platz strömen?

Alkoholverbot bleibt: Saufen ja, aber bitte nur mit Rechnung

Während die Außengastronomie also nun wieder etwas durchatmen darf, bleibt das Alkoholverbot für mitgebrachte Getränke bestehen. Wer also das Pech hat, sich sein Bier nicht an der Theke, sondern beim Späti geholt zu haben, darf es nicht auf dem Platz genießen. Die Gastro darf servieren, der Bürger darf zahlen – aber bitte nicht frei konsumieren. Willkommen in der schizophrenen Welt kommunaler Ordnungslogik.

Brüsseler Platz: Bühne für den absurden Dauerstreit

Seit mittlerweile 15 Jahren (!) schleppt sich der Kleinkrieg um Ruhe, Ordnung und Lebensfreude auf dem Brüsseler Platz dahin. Die einen wollen schlafen, die anderen leben – und die Stadtverwaltung jongliert hilflos mit Alibiverboten, Gutachten und Verweilregeln, die keiner versteht und noch weniger durchsetzt.

Selbst die jüngste Idee – ein nächtliches Verweilverbot für Fußgänger am Wochenende – war keine zwei Monate alt, da wurde sie gerichtlich wieder einkassiert. Die Anwohnenden klagten – und gewannen. Vielleicht, weil auch das Gericht einsehen musste: Wer Menschen den Aufenthalt im öffentlichen Raum zwischen 22 und 6 Uhr per Allgemeinverfügung verbietet, hat das Grundgesetz nicht vollständig gelesen.

Fazit: Die Stadt verliert die Kontrolle – und das Vertrauen

Was bleibt? Ein Platz voller Menschen, Gastronomen zwischen Hoffnung und Frust, genervte Anwohnende – und eine Stadtverwaltung, die offenbar nicht zwischen Lebensrealität und Verwaltungsfantasie unterscheiden kann. Der neueste Gerichtsbeschluss zeigt klar: Die willkürliche Einschränkung der Außengastronomie war nicht rechtskonform.

Vielleicht wäre es endlich an der Zeit, sich von ideologischen Verbotsspielchen zu verabschieden – und mit allen Beteiligten einen tragfähigen, realistischen Kompromiss zu entwickeln. Stattdessen erlebt Köln das, was viele Bürger längst befürchten: Eine Verwaltung, die ständig verliert – und nicht dazulernt.

Köln, du kannst so laut sein. Und so viel klüger.

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