In einem heftig umstrittenen Verfahren hat ein Berufungsgericht am Montag entschieden, dass die Trump-Administration grundsätzlich das Recht habe, Nationalgardentruppen in Portland, Oregon, zu entsenden. Damit revidierte das Berufungsgericht des neunten Bezirks eine von zwei bisherigen Entscheidungen, die den Einsatz blockierten.
Die Entscheidung bedeutet jedoch noch keine unmittelbare Truppenverlegung, da eine zweite gerichtliche Anordnung weiterhin in Kraft ist. Die Bundesregierung fordert nun die vollständige Aufhebung beider Blockaden, da sie auf derselben rechtlichen Argumentation beruhten.
Die Maßnahme ist Teil eines bundesweiten Konflikts um die Ausweitung präsidialer Vollmachten, insbesondere im Bereich innerer Sicherheit. Präsident Donald Trump rechtfertigte den Schritt mit Protesten gegen das US-Einwanderungssystem, die seit Monaten in Portland stattfinden. Kritiker sehen darin hingegen einen gefährlichen Missbrauch föderaler Machtbefugnisse.
Zwei der drei Richter am Berufungsgericht – beide von Trump ernannt – stimmten für die Regierung. Die abweichende Meinung kam von Richterin Susan Graber, einer Clinton-Ernennung. Sie warnte:
„Diese Entscheidung untergräbt fundamentale Verfassungsprinzipien – insbesondere das Recht der Bundesstaaten, über ihre eigenen Milizen zu bestimmen, sowie das Versammlungsrecht der Bürger.“
Auch Oregons Generalstaatsanwalt Dan Rayfield übte scharfe Kritik:
„Dieses Urteil ebnet dem Präsidenten den Weg, ohne ausreichende Begründung Truppen auf unsere Straßen zu schicken. Wir befinden uns auf einem gefährlichen Pfad.“
Oregons Gouverneurin Tina Kotek äußerte sich besorgt darüber, dass Hunderte Nationalgardisten „auf Abruf in Wartestellung“ seien – ohne klare Informationen über Ort oder Umfang eines möglichen Einsatzes.
Die Trump-Regierung plant unterdessen ähnliche Truppenverlegungen in andere demokratisch regierte Städte, darunter Chicago, San Francisco und Memphis. In mehreren Bundesstaaten wurden bereits Klagen gegen den Präsidenten eingereicht. Die betroffenen Städte argumentieren, es gebe keinen rechtlichen Grund für derartige Einsätze – etwa keine Rebellion oder blockierte Bundesgesetzgebung.
Trumps Lager beruft sich hingegen auf die Notwendigkeit, „Bundeseigentum und -personal zu schützen“, nachdem bei Protesten Gewalt ausgebrochen sei.
Der Streit könnte nun das Oberste Gericht der USA beschäftigen, das bereits in der Sache Chicago angerufen wurde. Die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes der Nationalgarde gegen den Willen der Bundesstaaten bleibt ein politisch und juristisch höchst brisantes Thema.
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