Der Bau eines großen Möbelhauses in Rangsdorf kann wie geplant weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Eilanträge gegen die bereits 2023 erteilte Baugenehmigung zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam.
Geklagt hatten das Land Berlin und die Gemeinde Schönefeld. Sie sahen durch das Bauvorhaben zentrale Einkaufsbereiche in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gefährdet. Doch das Oberverwaltungsgericht teilte diese Bedenken nicht.
Laut Urteil seien keine schädlichen Auswirkungen auf bestehende zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten. Der von Schönefeld genannte Bereich in Großziethen erfülle gar nicht die Voraussetzungen eines solchen zentralen Bereichs. Und für das Einkaufsgebiet in der Bahnhofsstraße in Berlin-Lichtenrade – das als zentraler Versorgungsbereich anerkannt ist – gebe es laut Gericht keine relevanten Überschneidungen mit dem Sortiment des geplanten Möbelhauses in Rangsdorf.
Damit bleibt es bei der gültigen Baugenehmigung. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: OVG 2 S 44/24 und OVG 2 S 45/24
(Vorinstanz: VG Potsdam, VG 4 L 264/23 und VG 4 L 770/23)
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