Startseite Allgemeines Gerhard Martin Czogalla-Prometheus Versicherungsservice Beteiligungs GmbH i. G. sowie Kommanditist und Inhaber verschiedener Kapitalbeteiligungen, z.B. an der GHG Kloster Helfta GmbH & Co. KG, Imex GmbH & Co. KG, Immobiliengesellschaft Seniorenzentrum Halberstädter Dom GmbH & Co. KG, Solar Park Ellersell GmbH & Co. KG – insolvent
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Gerhard Martin Czogalla-Prometheus Versicherungsservice Beteiligungs GmbH i. G. sowie Kommanditist und Inhaber verschiedener Kapitalbeteiligungen, z.B. an der GHG Kloster Helfta GmbH & Co. KG, Imex GmbH & Co. KG, Immobiliengesellschaft Seniorenzentrum Halberstädter Dom GmbH & Co. KG, Solar Park Ellersell GmbH & Co. KG – insolvent

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Über das Vermögen des Gerhard Martin Czogalla, geb. am 22.01.1952, Bremer Str. 9, 39124 Magdeburg, vormals Geschäftsführer und Gesellschafter der Prometheus Versicherungsservice Beteiligungs GmbH i. G. sowie Kommanditist und Inhaber verschiedener Kapitalbeteiligungen, z.B. an der GHG Kloster Helfta GmbH & Co. KG, Imex GmbH & Co. KG, Immobiliengesellschaft Seniorenzentrum Halberstädter Dom GmbH & Co. KG, Solar Park Ellersell GmbH & Co. KG., ist am 08.05.2015 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Uwe Miehe, Königstraße 17, 39116 Magdeburg, Tel.: 0391/5971240, Fax: 0391/5971241, E-Mail: info@insolvenzbuero-magdeburg.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.06.2015 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 14.07.2015. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.06.2015) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden(14.07.2015), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

 

Amtsgericht Magdeburg, 08.05.2015

 

 

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