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Gerechtigkeitslücke im Zivilprozess: Grüne wollen zurück zum alten System

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Seit 2002 ist die zweite Instanz bei Gerichtsentscheidungen der Landgerichte sehr geschwächt worden. Das wollen die Grünen im Bundestag wieder ändern.
Ab dem 01.01.2002 konnten die Berufungsinstanzen auf mündliche Verhandlungen verzichten und Berufungen mittels Beschluss verwerfen. Das entlastet zwar die Oberlandesgerichte, führte aber zu teilweise krassen Ungerechtigkeiten. Wenn jemand beim Landgericht unfair behandelt worden war, konnte es sein, dass der in der nächsten Instanz einen kurzen Beschluss bekommt: alles beim alten….

Die Grünen argumentieren: Das ist zwar billig, aber nicht gerecht. Außerdem werde die Vorschrift unterschiedlich angewandt. Das Oberlandesgericht würgt damit ein Viertel aller Berufungen ohne mündliche Verhandlung ab, bei anderen Oberlandesgerichten sind es nur einige Prozent.

Mündliche Verhandlungen sind aber wichtig für die Parteien und Gerichte.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807359.pdf
Wir kennen das aus Diskussionen mit Usern: viele sind enttäuscht von Entscheidungen der Gerichte.

Für die Idee der Grünen im deutschen Bundestag spricht also einiges:

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