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Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz und der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. – Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs

Sammy-Sander (CC0), Pixabay
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Bei der Staatsanwaltschaft Weiden i.d. OPf. ist derzeit ein Verfahren gegen insgesamt acht Personen wegen des Tatvorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und der Untreue bzw. der Beihilfe zu diesen Taten anhängig. Die Taten stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb eines deutschlandweiten Kunden akquirierenden Wohnbaugenossenschaft mit mehr als 12000 Mitgliedern, die ihren operativen Geschäftssitz in Weiden i.d. OPf. hat.

Die Beschuldigten stehen mit unterschiedlichen Beteiligungen im Verdacht, seit 2018 durch Täuschungen bei der Akquirierung von Neumitgliedern die Überweisung sog. vermögenswirksamer Leistungen an die Genossenschaft erwirkt zu haben.  Hierdurch sollen die Beschuldigten – bei derzeit noch fortlaufenden Geschäftsbetrieb nach derzeitigem Ermittlungsstand unrechtmäßig Einnahmen in Höhe von mehr als 7 Mio. Euro erzielt haben. Zudem besteht der Verdacht, dass die Gelder weitestgehend nicht für den Genossenschaftszweck – insbesondere die Anschaffung von Immobilien – verwendet wurden.

Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung war nunmehr für den 22.03.2022 unter Einbeziehung mehrerer polizeilicher Dienststellen die Vollstreckung von 39 durch das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. erlassenen Durchsuchungsbeschlüssen an über 30, auf das Bundesgebiet verteilten Objekten veranlasst. Durchsuchungen fanden insbesondere im Bereich Weiden i.d. OPf., Nürnberg und Forchheim, aber u.a. auch in Berlin, Hannover, Kaiserslautern und Halle/ Saale statt. Durchsucht wurde bei den Beschuldigten, an den Geschäftssitzen der Wohnbaugenossenschaft, bei deren Arbeitnehmern sowie bei mit der Genossenschaft im geschäftlichen Kontakt stehenden Drittfirmen.

Die bundesweite Durchsuchungsaktion fand unter Leitung der Kriminalpolizeiinspektion Weiden i. d. OPf. nach akribischer Vorbereitung mit einem großen Personaleinsatz der Polizei, aber auch der Staatsanwaltschaft Weiden i. d. OPf. statt. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Behörden aus dem gesamten Bundesgebiet funktionierte sowohl im Rahmen der Vorbereitung, als auch bei der tatsächlichen Durchführung reibungslos.

Bei den Durchsuchungen musste eine große Menge an elektronisch gespeicherten Daten gesichert und eine Vielzahl von schriftlichen Unterlagen (über 60 Umzugskartons) sichergestellt werden.

Im Rahmen der Maßnahme wurden gleichzeitig zur Sicherung der potentiell betrügerisch erlangten Vermögenswerte Beschlüsse zur Vermögensabschöpfung vollstreckt.

Hierbei konnten neben mehreren Fahrzeugen, darunter ein Pkw Aston Martin, auch eine Vielzahl hochwertiger Uhren namhafter Hersteller, aber auch Bargeld und Kryptowährung gesichert werden.

Gegen zwei Personen hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Weiden bereits vor dem 22.03.2022 Haftbefehle erlassen, die ebenfalls im Rahmen der getroffenen Maßnahmen vollstreckt werden konnten.

Fünf weitere Personen wurden im Rahmen der Durchsuchungen vorläufig festgenommen. Vom Ermittlungsrichter wurde für eine dieser Personen ebenfalls Untersuchungshaft angeordnet und für eine weitere Person wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die drei weiteren Personen wurden nach Rücksprache mit dem ermittlungsleitenden Staatsanwalt aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

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