Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Geld & Grund Immobilien GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer, Robert-Bosch-Straße 6, 67227 Frankenthal (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63626), vertreten durch: Sergey Kiselev, Bld. 4, Apt 49, Rubelvskoje Shosse 26, 121615 Moskau, RUSSLAND, (Geschäftsführer), Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts wird mit Wirkung ab 11.05.2015, 11:30 Uhr, vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 InsO).
Zur Sicherung der Insolvenzmasse wird mit Wirkung ab 11.05.2015, 11:30 Uhr, eine Verfügungsbeschränkung in der Form eines eingeschränkten Veräußerungsverbotes in der Weise angeordnet, dass die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Im Übrigen wird der Schuldnerin verboten, über Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu verfügen, insbesondere Sachen zu veräußern oder Forderungen einzuziehen. Dies hat zur Folge, dass die Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam verfügen kann (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 24, 81, 82 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
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