Eine Gruppe gehörloser Amerikaner hat am 28. Mai 2025 Klage gegen die US-Regierung unter Präsident Donald Trump eingereicht. Der Vorwurf: Die stille Abschaffung von Gebärdensprachdolmetschern bei Pressekonferenzen im Weißen Haus verstößt gegen geltendes Bundesrecht.
Die Klage wurde von der National Association of the Deaf (NAD) beim Bundesgericht in Washington eingereicht. Sie argumentiert, dass die Trump-Regierung mit dem Verzicht auf Live-Dolmetschung in amerikanischer Gebärdensprache (ASL) die Rechte gehörloser Menschen verletze – und damit gegen eine gerichtliche Anordnung von 2020 verstoße.
Gerichtsurteil von 2020: Transkripte reichen nicht aus
Bereits während Trumps erster Amtszeit hatte ein Bundesrichter entschieden, dass geschriebene Transkripte oder Untertitel nicht ausreichen, um die gleichberechtigte Teilhabe gehörloser Bürger an wichtigen Regierungserklärungen sicherzustellen. Insbesondere in Krisenzeiten – wie während der COVID-19-Pandemie – seien Live-Übersetzungen in ASL unverzichtbar, urteilte Richter James Boasberg, der heute Vorsitzender des Bezirksgerichts für den District of Columbia ist.
Boasberg hatte die damalige Trump-Regierung verpflichtet, Gebärdensprachdolmetscher bei Pressebriefings einzusetzen – eine Praxis, die unter Präsident Joe Biden deutlich ausgeweitet wurde.
Mit Trumps Rückkehr ins Weiße Haus im Januar 2025 wurde die Maßnahme jedoch kommentarlos beendet.
Klage: Diskriminierung und Ausschluss
In der aktuellen Klage führt die NAD an, dass der Ausschluss von ASL-Dolmetschern taube Menschen systematisch von Informationen des Weißen Hauses ausschließt – und damit klar gegen das Bundesgesetz zur Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen (ADA) verstoße.
„Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen“, heißt es in der Klageschrift.
„Die Streichung von ASL-Dolmetschern beraubt gehörlose Bürger dieser Zugänglichkeit.“
Zwei Kläger – Derrick Ford und Matthew Bonn – führen stellvertretend den Fall. Die Klage weist zudem darauf hin, dass Hunderttausende Gehörlose in den USA ausschließlich in ASL kommunizieren und keine oder nur sehr eingeschränkte Englischkenntnisse haben.
Trump erklärt Englisch zur offiziellen Sprache
Ein weiterer Punkt der Kritik: Präsident Trump hat im März 2025 Englisch per Dekret zur offiziellen Landessprache erklärt und gleichzeitig eine Verordnung aus dem Jahr 2000 aufgehoben, die staatliche Stellen verpflichtete, Informationen auch für Menschen mit eingeschränkten Englischkenntnissen bereitzustellen – dazu zählen auch ASL-Nutzer:innen.
Die NAD hatte das Weiße Haus um eine Wiederaufnahme der Übersetzungen gebeten – doch eine Antwort blieb aus.
Gebärdensprachdolmetscher im öffentlichen Leben auf dem Vormarsch
Während die US-Regierung unter Trump Inklusionsmaßnahmen zurückfährt, wächst gleichzeitig die gesellschaftliche Akzeptanz von ASL in anderen Bereichen. Immer häufiger sieht man Dolmetscher bei Konzerten, TV-Übertragungen und öffentlichen Veranstaltungen. Prominente wie Taylor Swift haben in der Vergangenheit ASL-Dolmetscher in ihre Shows integriert, um barrierefreie Kultur zu ermöglichen.
Fazit
Die Klage gegen die Trump-Regierung markiert den nächsten Schritt im anhaltenden Kampf um Gleichberechtigung und Inklusion gehörloser Menschen in den USA. Sollte das Gericht zugunsten der Kläger entscheiden, müsste das Weiße Haus künftig wieder ASL-Dolmetscher verpflichtend bereitstellen – ein wichtiger Präzedenzfall im Spannungsfeld zwischen Politik, Barrierefreiheit und Bürgerrechten.
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