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„Gefälschte BaFin-Schreiben sind ein deutliches Warnsignal“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur aktuellen BaFin-Warnung

Frage: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor den Websites pltn-lpp.com und platinumfinance.nl. Was steckt dahinter?

Jens Reime: Nach den Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung an. Besonders brisant ist, dass offenbar Identitätsdiebstahl im Spiel ist: Es werden gefälschte Schreiben im Namen der BaFin verschickt, die eine angebliche Aufsicht vortäuschen. Tatsächlich existiert keinerlei Erlaubnis. Außerdem wird der Eindruck erweckt, die Seiten gehörten zu existierenden Unternehmen wie Platinum Capital LP oder Platinum Finance B.V. – beides falsch.

Frage: Wie gefährlich ist diese Form des Identitätsdiebstahls?

Jens Reime: Sehr gefährlich. Viele Verbraucher verlassen sich auf offizielle Logos oder vermeintliche Behördenbestätigungen. Wenn jemand ein gefälschtes BaFin-Schreiben erhält, ist das für Laien schwer zu durchschauen. Genau deshalb warnen die Aufsichtsbehörden eindringlich. Solche gefälschten Unterlagen sind ein klares Indiz, dass Betrüger am Werk sind.

Frage: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten hier?

Jens Reime: Wer in Deutschland Bank- oder Finanzdienstleistungen anbieten will, braucht nach § 32 Kreditwesengesetz eine BaFin-Erlaubnis. Tut er das ohne Lizenz, liegt ein unerlaubtes Bankgeschäft vor, das strafbar sein kann. Zudem sind zivilrechtliche Ansprüche gegen die Hintermänner oft schwer durchzusetzen, weil diese im Ausland sitzen oder ihre Identität verschleiern.

Frage: Was sollten Betroffene tun, wenn sie bereits Kontakt hatten oder Geld überwiesen haben?

Jens Reime: Erstens: Sofort alle Zahlungen stoppen und die eigene Bank kontaktieren, um Rückbuchungen zu prüfen. Zweitens: Alle Unterlagen sichern – E-Mails, Verträge, Screenshots. Drittens: Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Und viertens: Unbedingt anwaltlichen Rat suchen, um mögliche Schadensbegrenzung einzuleiten.

Frage: Gibt es eine Faustregel, wie man solche Betrugsseiten rechtzeitig erkennt?

Jens Reime: Ja. Immer in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob eine Zulassung existiert. Misstrauisch werden, wenn ungewöhnlich hohe Zinsen oder „sichere“ Renditen versprochen werden. Und: Keine offiziellen Schreiben einfach glauben, sondern bei der BaFin selbst nachfragen, wenn Zweifel bestehen.

Frage: Ihr abschließender Rat?

Jens Reime: Vertrauen Sie nur regulierten Anbietern. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich offiziellen Dokumenten blenden. Und vor allem: Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es meistens auch nicht wahr.

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