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Seit Januar 2021 beschweren sich Verbraucher:innen in den Verbraucherzentralen über gestiegene Gaspreise, die Unternehmen mit der CO2-Bepreisung begründen. Ob die CO₂-Bepreisung in laufenden Verträgen von den Energieversorgern an Verbraucher:innen weitergegeben werden kann, ist bislang rechtlich nicht in allen Fällen geklärt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) möchte in zwei Konstellationen prüfen, ob Preiserhöhungen rechtmäßig sind und sucht dazu betroffene Verbraucher:innen.

Eine CO2-Bepreisung für mehr klimaverträgliches Verhalten ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und wird daher grundsätzlich vom vzbv unterstützt. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Weitergabe der CO2-Bepreisung an private Verbraucher:innen rechtlich einwandfrei erfolgt. Aktuell erhält der vzbv Beschwerden zu Gaspreiserhöhungen im Zusammenhang mit der Einführung der CO2-Bepreisung, wonach Verbraucher:innen für ihr Gas zu viel zahlen könnten: „Uns liegen Verbraucherbeschwerden vor, bei denen Preise trotz bestehender Preisgarantie erhöht wurden und Verbraucher:innen nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurden. Genau solche Fälle suchen wir“, so Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des vzbv. „Denn hier gibt es noch offene Fragen, die gerichtlich geklärt werden müssen.“ Damit für Verbraucher:innen Klarheit besteht, ob sie im Rahmen von Gaspreiserhöhungen in allen Konstellationen auch für die CO2-Bepreisung zahlen müssen, will der vzbv hier Rechtssicherheit schaffen.

HÖHERE GASKOSTEN WEGEN CO2-PREIS? MELDEN SIE SICH!

Unterstützen Sie die Verbraucherzentralen, damit Verbraucher:innen nicht zu viel für ihr Gas zahlen. Unter verbraucherzentrale.de können Verbraucher:innen, die seit Ende 2020 eine Gaspreiserhöhung beziehungsweise ein Infoschreiben zum CO2-Preis erhalten haben, ihre Unterlagen einreichen. Bei ausreichender Datenlage wird der vzbv dann eine Musterfeststellungsklage erwägen.

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