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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A., Lene-Glatzer-Straße 23, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18735

weist das Gericht analog § 139 ZPO i. V. m. § 4 InsO auf folgendes hin:

Wird für einen Beteiligten im Insolvenzverfahren durch das Insolvenzgericht die Vergütung festgesetzt, ist hiergegen gemäß §§ 6, 64 Abs. 3 InsO das zulässige Rechtsmittel ausschließlich die sofortige Beschwerde, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem entsprechenden Amtsgericht einzulegen.

Veröffentlichungen zu vorgenommenen Vergütungsfestsetzungen erfolgen gemäß § 9 Abs. 1 InsO zu dem jeweiligen Verfahren unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung.

Hilft das Amtsgericht dem eingelegten Rechtsmittel nicht ab, legt es die Akte dem Landgericht zur weiteren Entscheidung vor. Der ordentliche Rechtsmittelweg ist damit eröffnet.

554 IN 2257/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.09.2017

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