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Fußball-Club Uerdingen 05 e.V. (KFC Uerdingen 05 e.V.) – Insolvent

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 41/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld unter VR 1036 eingetragenen Verein Krefelder Fußball-Club Uerdingen 05 e.V. (KFC Uerdingen 05 e.V.), Dießemer Bruch 100a, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Scholten, Am Eulendyk 3, 47447 Moers und Herrn Christoph Lenz, Dilbornstraße 36, 47804 Krefeld und Herrn Damien Raths, Rue Paul Eyschen, 7317 Steinsel, Luxemburg und Herrn Sven Hartmann, Dortansstraße 22 A, 41179 Mönchengladbach

ist am 03.08.2021, um 12:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

91 IN 41/21
Amtsgericht Krefeld, 03.08.2021

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