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Fundus-OVB-Anwälte-Anlegerschutz-Beratungsprotokoll

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Das Geschäfstfeld der Anwälte wächst nahezu täglich. Keine Frage, Anwälte haben ihre Berechtigung, aber Anwälte sind auch Unternehmen. Anwälte sind aber auch eingeschränkt in ihrer Möglichkeit für sich Werbung zu machen. Umso mehr setzt man hier auf Veröffentlichungen von Urteilen, die dem Anleger suggerieren sollen, „komm zu mir, gib mir ein Mandat und ich sorge dafür, dass Du Dein Geld wieder bekommst“. Aufgepasst, Werbung hält nicht immer, was sie verspricht. Werbung lebt auch immer von Übertreibungen und Schönfärberei.

Aktuell „schießen“ sich CLLB zum Beispiel auf das Unternehmen Fundus, OVB und deren Berater ein.

Ansatzpunkt ist nahezu immer das schwächste Glied in der Kette; der Berater. Wie schon öfters von uns berichtet, ist das augenscheinlich die neue „Erfolgsmasche“ einiger Anwälte. Auch hier gilt das Motto: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“.

Wir können es hier auf unserer Plattform nicht oft genug betonen, fertigen Sie als Berater immer ein Beratungsprotokoll an und händigen es dem Kunden aus.

Im Gegensatz zu den Verbraucherschützern sind wir der Meinung, dass der Kunde Ihnen den Erhalt des Beratungsprotokolles bestätigen sollte und muss, ansonsten nützt Ihnen das ganze Beratungsprotokoll nichts. Nur so können Sie vermeintlichen Anlegerschutzanwälten die „rote Karte“ zeigen.

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