Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime über die rechtlichen Konsequenzen der Konkurse von SWISS GOLD TREUHAND AG und SGB Vault AG
Frage: Frau Bontschev, Herr Reime – mit der Swiss Gold Treuhand AG ist bereits 2024 ein Finanzdienstleister in die Insolvenz gegangen. Jetzt folgte im Oktober 2025 auch die SGB Vault AG. Wie bewerten Sie diese Doppelentwicklung?
Kerstin Bontschev:
Beide Insolvenzen sind ein erheblicher Schlag für Anleger, die auf eine sichere Goldverwahrung vertraut haben. Besonders brisant ist: Viele Kunden haben ihr physisches Gold über die Swiss Gold Treuhand AG an die SGB Vault AG übertragen. Nun sind beide Gesellschaften insolvent – das bedeutet doppelte Unsicherheit und massive Rechtsrisiken.
Jens Reime:
Der Fall der SGB Vault AG ist besonders kritisch. Laut Beschluss des Kantonsgerichts Schwyz vom 8. Oktober 2025 wurde das Konkursverfahren offiziell eröffnet. Die SGB Vault war überschuldet, und es gab Eingriffe der FINMA, was auf schwerwiegende Unregelmäßigkeiten schließen lässt. In solchen Situationen stellt sich für Anleger immer die zentrale Frage: Wo ist mein Gold – und gehört es noch mir?
Frage: Was bedeutet das für betroffene Anleger konkret?
Jens Reime:
Entscheidend ist, ob das Gold rechtlich sauber als Eigentum der Anleger getrennt gelagert wurde – also als Sondervermögen. Wenn das nicht der Fall war oder die Dokumentation fehlt, dann gilt: Das Gold fällt in die Konkursmasse – und ist Teil der allgemeinen Gläubigerverwertung. Damit droht ein Totalverlust.
Kerstin Bontschev:
Genau. Und aus unserer bisherigen Erfahrung zeigt sich leider oft, dass individuelle Zuweisungen in der Praxis fehlen oder unklar sind. Wer nur ein Zertifikat oder eine pauschale Bestätigung erhalten hat, kann sein Eigentum meist nicht erfolgreich geltend machen. Die Beweispflicht liegt beim Anleger – und die Hürden sind hoch.
Frage: Und wie sieht die Lage bei der Swiss Gold Treuhand AG aus?
Kerstin Bontschev:
Das Verfahren wurde mangels Masse eingestellt. Es sind offenbar keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden. Ohne Kostenvorschuss durch Gläubiger bleibt der Fall endgültig geschlossen. Auch hier droht also ein vollständiger Verlust des investierten Vermögens.
Frage: Was raten Sie betroffenen Anlegern?
Jens Reime:
Zuerst: Unterlagen sichern! Jede Rechnung, jedes Zertifikat, jede Kommunikation zählt. Dann: Strafanzeige erstatten – etwa wegen Betrugs oder Untreue. Und drittens: Fachanwalt einschalten, um mögliche Eigentumsrechte oder Schadensersatzansprüche zu prüfen. Besonders wichtig: Schnell reagieren – Fristen laufen, besonders im Insolvenzverfahren.
Kerstin Bontschev:
Ergänzend sollte geprüft werden, ob Vermittler oder Berater haftbar gemacht werden können. In manchen Fällen sind sie nicht nur Vertriebsstelle, sondern auch rechtlich in der Pflicht – zum Beispiel bei fehlerhafter Aufklärung oder unzulässiger Werbung.
Frage: Gibt es noch Hoffnung?
Kerstin Bontschev:
Wenn sich das Gold physisch auffinden lässt und sauber einem Anleger zugeordnet werden kann, gibt es Chancen. Aber je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es. Deshalb unser Appell: Jetzt aktiv werden.
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