Dresden, 8. Oktober 2014. Der Insolvenzverwalter der Future Business KGaA, Bruno M. Kübler, Seniorpartner der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER, wird die Forderungen der Genussrechts-Gläubiger als erstrangig behandeln. Dies teilte er heute auf einer vom Amtsgericht Dresden einberufenen außerordentlichen Gläubigerversammlung für Gläubiger von Genussscheinen und Genussrechten mit. Zweck der heutigen Gläubigerversammlung war die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Genussrechtsgläubiger.
Die Future Business KGaA (FuBus) hatte im Zeitraum bis 2006 neben Schuldverschreibungen auch Genussscheine sowie ab 2006 auch Genussrechte ausgegeben. Die Emissionsprospekte enthielten diesbezüglich eine Nachrangklausel, derzufolge Forderungen aus solchen Genussrechten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern im Insolvenzfall als nachrangig zu behandeln sind. Aufgrund von Zweifeln an der Wirksamkeit dieser Nachrangklausel hatte Kübler ein Rechtsgutachten bei dem renommierten Zivilrechtsprofessor Reinhard Bork von der Universität Hamburg in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Nachrangklausel unwirksam ist.
„Vor dem Hintergrund der überzeugenden Ausführungen des Gutachtens werde ich die Forderungen der Genussrechts-Gläubiger gegen FuBus nicht als nachrangig, sondern als ‚normale’ Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO betrachten“, sagte Kübler. „Die Genussrechts-Gläubiger werden damit genauso behandelt wie die Gläubiger von Orderschuldverschreibungen.“ Für die Genussrechts-Gläubiger bedeutet dies, dass ihre vertraglichen Forderungen in voller Höhe vom Insolvenzverwalter festgestellt und zur Masse angemeldet werden können.
Kübler rechnet damit, dass die anderen erstrangigen Gläubiger diese Feststellung bestreiten werden, weil dadurch ihre eigene Quote geschmälert würde. In diesem Fall ist es Sache der betroffenen Gläubiger, diese Frage gerichtlich klären zu lassen. Der Insolvenzverwalter und die Insolvenzmasse wären nach dem Gesetz an einer solchen Auseinandersetzung nicht beteiligt; insbesondere gehen daher auch eventuelle Prozesskosten nicht zulasten der Insolvenzmasse, wie unzutreffend von einigen Anlegerschutzanwälten verbreitet wird. „Meine gesetzliche Aufgabe als Insolvenzverwalter beschränkt sich darauf, die Forderungen festzustellen“, sagte Kübler. „Die Ausschüttung der Quote auf die verschiedenen Forderungen hängt dann vom Ausgang eines eventuellen Rechtsstreits der Gläubigergruppen ab.“
Kübler empfahl vor diesem Hintergrund, zur Klärung der Frage einen Musterrechtsstreit zu führen. Hierfür biete sich die Wahl eines gemeinsamen Vertreters an. „Die Bündelung der Interessen der Genussrechtsgläubiger über einen gemeinsamen Vertreter ist sinnvoll und wirtschaftlich“, so Kübler. „Ansonsten müsste jeder einzelne Gläubiger für sich prozessieren.“ Im Ergebnis haben sich die Gläubiger von Genussscheinen und Genussrechten, die heute in insgesamt 2.194 Serien über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters abgestimmt haben, in 834 Serien für einen gemeinsamen Vertreter ausgesprochen. In diesen Serien wurden insgesamt fünf personenverschiedene gemeinsame Vertreter gewählt.
Am Status der Gläubiger von Nachrangdarlehen ändert sich indessen nichts. Auch sie haben eine Nachrangklausel unterschrieben, die jedoch wirksam ist. Deren vertragliche Ansprüche gegen FuBus bleiben somit nachrangig. Allerdings können diese Gläubiger ggf. auch erstrangige Schadensersatzansprüche in Höhe ihrer Forderung geltend machen, wenn sich das FuBus-Geschäftsmodell, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, als Schneeballsystem erweisen sollte.
KÜBLER
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KÜBLER gehört zu den führenden deutschen Insolvenzverwaltungs- und Restrukturierungsadressen. Die Kanzlei ist bundesweit mit 24 Büros sowie einem Büro in London vertreten und beschäftigt rund 250 Mitarbeiter. KÜBLER zählt damit zum Kreis der renommierten auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzleien in Deutschland und ist auch in grenzüberschreitenden Insolvenzfällen weltweit aktiv. KÜBLER ist zudem dem internationalen Anwaltsnetzwerk ILN mit über 5.000 Anwälten in 67 Ländern angeschlossen. Des Weiteren nahmen das Handelsblatt und der US-amerikanische Verlag Best Lawyers den Kanzleigründer Dr. Bruno M. Kübler zum wiederholten Male in das angesehene Jahres-Ranking „Deutschlands beste Anwälte“, zuletzt für das Jahr 2014, auf.
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Christoph Möller
möller pr GmbH
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Email: cm@moeller-pr.de
Hallo Bruno
Habe in einem an die Bafin gerichteten Schreiben dieses von Ihnen erwähnten
Mankos auch erwähnt.Man gab mir zu wissen dass die Bafin nur die Prospekte
prüfte und nicht daß Produkt.Es ist ungeheuerlich daß trotzdem die Vermittler
weitere vier Jahre von der Bafin die Erlaubnis zum Verkauf der riskanten Infinus-Produkte bekamen.
Des weiteren unterliege alles weitere der Bafin der Schweigepflicht wurde mir zu verstehen gegeben
Ich denke so kann man sich auch der Verantwortung entziehen.
Vieleicht sollten sich alle betrogenen Anleger überlegen ob mann nicht gemeinsam
gegen die Bafin und den dahinterstehenden Verantwortlichen vorgehen sollte.
( Ich denke vieleicht an eine bundesweite Aktion. )
Hallo Bruno
Die Profitgier spielt auch in den Köpfen der Anwälte mit.
Auch wöllten die Anwälte nicht ihren Mund verbrennen.
Je länger ein Verfahren dauert desto mehr kann man damit verdienen.
Was dem Anleger bleibt ist zweitrangig.
Die Geschädigten sollten sich zusammenschließen und gegen die BAFIN klagen, die seit 2010 wußte, daß etwas mit den Infinus-Bilanzen nicht stimmt. Warum tut das keiner der Anwälte?
Die Behörden sahen keinen Behandlungsbedarf. Und wie in Deutschland üblich werden die Mitarbeiter dieser Behörden für Ihre Fehler nicht zur Verantwortung gezogen. Deshalb hat Herr Dr. Kübler auch so viel Spielraum für sich und seine Weggefährten.
Die Honorare werden die Masse auffressen wie der Fischreier die Fische im Wasser.
Man muß sich fragen kann ein solch Insolvenzverwalter tun und lassen was er will ?
Wo sind eigendlich unsere gewählten Politiker.
Verbraucherschutz-Ade- nach dem Motto: Vogel friß oder stirb.
Dank unsererer wenig effizienten BAFIN wird die Altersvorsorge der vielen Rentner
langsam und sicher aufgefressen.
Die Politik duckt sich regelrecht vor der Fahrlässigkeit der bundeseigenen
Finanzaufsicht.
Taktisch kluger Schachzug!
Dadurch, dass die GR-Gläubiger mit den OSV-Gläubigern gleich gestellt werden, kann man viele Anleger positiv stimmen und der Schritt ,dass Herr Glöckner als gemeinsamer Vertreter gewählt wird, wird wieder näher rücken. Wegen meiner können auch noch die Nachranggläubiger gleichgestellt werden. Denen gönne ich das.
Wir wollen die Fakten mal nicht verdrängen: Herr Dr. Kübler schmälert unnötigerweise die Masse durch seine unnötigen Honorarforderungen!
Sein Berufsstand sollte mal für Recht und Ordnung sorgen. Ich hoffe die Ärzteschaft orientiert sich nicht an diesen Berufsstand (wie immer gilt das nicht für alle Anwälte!!!).
Man stelle sich mal vor Ärzte würden Salzsäure in die Wunden gießen damit die Behandlungen länger dauern… Ironie off
Dr. Kübler’s Chaosverwaltung:
„Die Bündelung der Interessen der Genussrechtsgläubiger über einen gemeinsamen Vertreter ist sinnvoll und wirtschaftlich“, so meint Dr. Kübler, siehe oben.
Das trifft natürlich nur dann zu, wenn der gemeinsame Vertreter mehr zu tun hat, als bloß die von Dritter Seite erarbeiteten Anmeldeformulare, die ohne seine Bestellung auch jeder Gläubiger direkt vom Insolvenzverwalter vorgelegt erhält, zu unterschreiben und abzuschicken. Das allein ist das von RA Gloeckner angestrebte 2-stellige Millionen-Honorar nicht wert!
Kübler konnte bei FuBus weder die OSV- noch die Genussrechtsgläubiger davon überzeugen, dass hier durch die Bestellung eines gem.Vertreters ein
entsprechender Mehrwert für die Gläubiger entsteht. In der OSV-Versammlung vom 13.5. kam es nicht einmal zur Vorstellung der Kandidaten für diesen Posten, in der Genussrechtsgläubiger-Versammlung am 8.10.14 hatte das Amtsgericht für die Tagesordnung weder den Punkt „Weisungen an den gemeinsamen Vertreter“ noch „Regelungen zu seiner Vergütung“ aufgenommen. Entsprechende Ergänzungsanträge verschiedener Anwälte auf entspr. Änderung der TO wurden als unzulässig abgebügelt, wie auch die Diskussion hierzu, weil man doch nicht im Voraus ein angemessenes Honorar für eine zukünftige Tätigkeit festlegen könne (Wie das nur die produzierende Wirtschaft so schafft, Festpreisangebote für komplexe Produkte abzugeben? Ist das einfacher als bei Anwaltsleistungen?).
Ich habe den Eindruck: man will nicht, um (nach oben hin) offen zu sein….
Was bleibt, ist ein unglaubliches Chaos, das Dr. Kübler durch seine unzureichende und daher nicht überzeugende Begründung der Notwendigkeit eines gemeinsamen Vertreters für die OSV- und die Genussrechtsgläubiger hinterlässt:
– Für die OSV-Gläubiger wurden bislang (in über einem Dutzend Versammlungsterminen, weitere Versammlungen finden laufend statt)) inzwischen 12 (!) gemeinsame Vertreter gewählt und in zahlreichen Serien keiner. D.h., dass zur Zeit niemand darüber informiert ist, wer wen vertritt, wobei zahlreiche OSV-Gläubiger keinen gemeinsamen Vertreter haben und selbst anmelden müssen.
– Für die Genussr.-Gläubiger wurden am 8.10.14 mindestens 5 gemeinsame Vertreter gewählt, jedoch nur für ca. 700 von 2194 Serien. D.h., dass 2/3 der Genussr.-Gläubiger ihre Ansprüche selbst anmelden müssen, während nur 1/3 dieser Gläubiger durch 5 verschiedene gemeinsame Vertreter „vertreten“ werden.
Hier stellt sich die Frage, wie ein solches Durcheinander vom Gläubiger noch nachvollzogen werden kann und zu einer Steigerung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung beitragen kann.
Korrekt ist der – lange erwartete- Hinweis von Dr.Kübler, dass die gemeinsamen Verwalter aus der „gemeinsamen Kasse“ zulasten der Auszahlungsquoten bezahlt werden.
Jedoch ist die Richtigkeit seiner weiteren Aussage stark zu bezweifeln, dass die Kosten der anstehenden Rechtstreitigkeiten nicht aus der Masse zu zahlen sind: Dr. Kübler übersieht dabei wohl die Gesetzesbestimmung, wonach der gemeinsame Vertreter Anspruch auf vollen Aufwendungsersatz hat, § 7 Abs.6 SchVG.
Weshalb lässt Dr. Kübler eigentlich zum wiederholten Mal den Versammlungstermin für seine Bestätigung als Insolvenzverwalter vertagen ?
Ich kann mir das denken, aber
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