Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 2289/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FuBus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 26805
vertreten durch die Geschäftsführerin Anni Block
– wurde am 01.04.2014 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.05.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die nachrangigen Gläubiger werden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen (§ 39 InsO) beim Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis 06.05.2014 anzumelden. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO
– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
– eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
– die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 17.06.2014, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 17.06.2014, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
532 IN 2289/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.04.2014
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