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Freispruch für Tragen von blau-weiß-roter Burka

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In Frankreich ist ein Künstler vom Vorwurf der Schändung der Nationalflagge freigesprochen worden, nachdem er öffentlich in einer blau-weiß-roten Burka aufgetreten war.

Das Verhalten des 34-jährigen habe die Grenzen der Verordnung von Juli 2010 nicht gesprengt, derzufolge eine Beleidigung der blau-weiß-roten Nationalflagge Frankreichs mit einer Geldstrafe von 1500 Euro geahndet wird, stellte ein Polizeigericht am Freitag im nordfranzösischen Caen fest.
Nach eigenen Angaben war der Künstler mit der Trikoloren-Burka auf der Straße aufgetreten, um gegen das französische Burka-Verbot zu protestieren. Dieses Gesetz wurde 2010 verabschiedet. Eine große Mehrheit stimmte für das Burka-Verbot.

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