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Freiburg: Normenkontrollanträge gegen Stadtteil Dietenbach abgewiesen

qimono (CC0), Pixabay
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Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute die Normenkontrollanträge gegen die Gültigkeit der „Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die förmliche Festsetzung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Dietenbach vom 24.07.2018“ abgewiesen. Geklagt hatten drei Freiburger Landwirte.

Das Urteil erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung des 3. Senats vom 6. Juli 2021. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az. 3 S 2103/19).

 

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