Die französische Nationalversammlung hat am Mittwoch ein neues Gesetz verabschiedet, das mit einem klaren rechtlichen Signal die Vorstellung beendet, dass Ehepartner einander zu sexuellen Handlungen verpflichtet sind.
Mit dem neuen Gesetz wird der französische Zivilcode um eine Formulierung ergänzt, wonach das gemeinsame Leben in der Ehe keine Verpflichtung zu sexuellen Beziehungen bedeutet. Zudem darf künftig das Fehlen sexueller Kontakte nicht mehr als Scheidungsgrund im Rahmen einer „Verschuldensscheidung“ angeführt werden.
Symbolische Bedeutung mit klarer Botschaft
Auch wenn die praktische Auswirkung auf Gerichtsentscheidungen begrenzt sein dürfte, soll die Reform ein starkes Zeichen gegen veraltete patriarchale Vorstellungen setzen – insbesondere gegen das Fortbestehen der Idee, dass Ehe mit einem dauerhaften Einverständnis zu Sex gleichzusetzen sei.
Die grüne Abgeordnete Marie-Charlotte Garin, Initiatorin des Gesetzes, sagte:
„Wenn wir eine solche Pflicht weiter bestehen lassen, billigen wir ein System männlicher Dominanz und sexueller Ausbeutung.“
Das Gesetz beseitigt eine rechtliche Grauzone, die trotz fehlender ausdrücklicher Nennung der „ehelichen Pflicht“ bislang existierte. Zwar nennt das Bürgerliche Gesetzbuch die ehelichen Pflichten als „Respekt, Treue, Beistand und Unterstützung“ – doch Gerichte interpretierten das bislang vage Konzept des „gemeinschaftlichen Lebens“ gelegentlich auch als sexuelle Pflicht.
Einfluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Ein prominenter Fall aus dem Jahr 2019 hatte diese Problematik verdeutlicht: Eine Frau, die ihrem Ehemann über Jahre den Geschlechtsverkehr verweigerte, wurde als „schuldhaft“ geschieden. Der Fall wurde später vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht, der Frankreich verurteilte, da Sexverweigerung nicht als Scheidungsgrund gewertet werden dürfe. Feministische Organisationen sahen darin einen entscheidenden Fortschritt.
Seitdem war es de facto bereits unmöglich, ähnliche Urteile zu fällen – das neue Gesetz dient nun vor allem der rechtlichen Klarstellung.
Kampf gegen sexuelle Gewalt in der Ehe
Befürworterinnen des Gesetzes verweisen auch auf Fälle wie den sogenannten Mazan-Prozess von 2024, bei dem die bewusstlose Frau Gisèle Pelicot von mehreren Männern vergewaltigt wurde – auf Einladung ihres Ehemanns. Die Täter behaupteten, sie hätten von ihrem Einverständnis ausgehen dürfen, weil sie mit ihm verheiratet war. Der Fall gilt als Sinnbild dafür, dass althergebrachte Vorstellungen von ehelichem Besitzdenken noch immer existieren.
Bereits seit 1990 ist Vergewaltigung in der Ehe in Frankreich strafbar. Im November 2023 wurde die rechtliche Definition von Vergewaltigung zudem erweitert: Entscheidend ist nun, ob eine freiwillige, konkrete und jederzeit widerrufbare Zustimmung vorliegt – Schweigen oder Nicht-Reagieren gelten ausdrücklich nicht mehr als Zustimmung.
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