Der US-Technologiekonzern Apple darf seine Smartwatches in Deutschland künftig nicht mehr mit der Bezeichnung „CO₂-neutral“ bewerben. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.
Gericht sieht Verbraucher in die Irre geführt
Nach Auffassung der Richter ist die Werbung in der bisherigen Form irreführend. Apple hatte drei Modelle seiner Smartwatch als klimaneutral beworben und erklärt, dass bei Herstellung und Transport entstehende Emissionen weitgehend vermieden und unvermeidbare Restmengen durch Kompensationsprojekte ausgeglichen würden. Das Gericht stellte jedoch klar, dass eine solche Darstellung geeignet sei, Verbraucher über die tatsächlichen Klimawirkungen der Produkte zu täuschen.
Vorwurf des Greenwashings
Die DUH hatte Apple vorgeworfen, mit der CO₂-neutrale-Werbung ein unrealistisches Bild der tatsächlichen Umweltbilanz zu vermitteln. Kompensationsprojekte seien keine Garantie dafür, dass die Klimawirkung eines Produkts tatsächlich neutral sei. Mit dem Urteil sehen sich die Verbraucherschützer bestätigt.
Folgen für Apple
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig – Apple könnte dagegen in Berufung gehen –, dennoch muss der Konzern bis zu einer endgültigen Entscheidung auf die Verwendung der beanstandeten Aussagen verzichten. Für jeden Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Signalwirkung
Rechtsexperten sehen in der Entscheidung ein Signal für die gesamte Branche. Unternehmen, die ihre Produkte mit Begriffen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ bewerben, müssten künftig noch sorgfältiger prüfen, ob diese Angaben tatsächlich einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
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