Eine echte Überraschung das Urteil eines Frankfurter Gerichtes. Geklagt hatten Städte, Gemeinden und Bürger die von neuen Flugrouten betroffen waren. Diese hatte die Flughafengesellschaft nicht im Vorhinein in das Verfahren mit einbezogen. Nach diesem Urteil war das rechtlich nicht in Ordnung. Nun muss der Flughafenbetreiber nach einer Lösung suchen, gemeinsam mit den Betroffenen. Das Handeln nach Gutsherrenart ist damit vorbei.
Kommentar hinterlassen