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Framing rechtlich fraglich

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Framing – das Einbinden von YouTube-Videos in andere Websites – ist laut Bundesgerichtshof möglicherweise eine Rechtsverletzung. Framing können nicht wie  einfache Links gesehen werden und könnten Urheberrechte verletzen, begründete der Vorsitzende Richter. Zugrunde liegender Fall: Ein Video des Herstellers von Wasserfiltern wurde von einem Konkurrenten in seine Webpräsenz eingebunden.

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