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Fragen sie Ihren Vermittler auch nach seiner Provision?

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Der bankenunabhängige Finanzvertrieb muss ungefragt keine Provisionen offenlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) einem Medienbericht zufolge in einem Grundsatzurteil entschieden (Az.: III ZR 196/09).

Die Finanzdienstleister-Verbände begrüßen die Entscheidung.In der Konsequenz heisst das doch für jeden Kunden „fragt euren Vermittler welche Provisions ein Unternehmen für die Vermittlung des Vertrages bekommt?“

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