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Fragen Sie Ihren Fonds- Verantwortlichen ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft!

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Denn tun sie das nicht, dann könnte das möglicherweise zu einer späteren Beraterhaftung führen.Zumindest resultiert diese Schlussfolgerung aus einem Urteil des BGH.

Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Anlageberater verpflichtet ist, einen Anleger über ein ihm bekanntes Ermittlungsverfahren, das sich gegen Fondsverantwortliche richtet, zu informieren. Der BGH hat damit ein Urteil des OLG München bestätigt, das eine Anlageberatungsfirma aus Gräfelfing zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt hatte, der auf den Rat der Beraterin eine Anlage in Form einer Beteiligung an der zur ICON-Gruppe, Oberhaching, gehörenden Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG abgeschlossen hatte.

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