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Four Gates: was passiert mit den Genussscheinen

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Das Thema „Rückzahlung der Genusscheine“ durch die Four Gates nimmt weiterhin einen großen Platz in den Anschreiben an unsere Redaktion ein.

Viele der ehemaligen und auch aktuellen Vermittler machen sich Gedanken darüber, ob die Four Gates überhaupt in der Lage ist die eingegangenen Verpflichtungen der Rückzahlung des Genussrechtskapitals zu erfüllen. warum kommt diese Diskussion eigentlich gerade jetzt auf, zumal die zeit der Rückzahlung an die Anleger noch nicht gekommen ist.Betrachten wir das Ganze einmal als „Überlegung“ der Beteiligten.Diese Überlegungen gehen zurück auf die letzte veröffentlichte Bilanz des Unternehmens im Unternehmensregister.Hier ist ein derart hoher Verlust ausgewiesen, das dort sich jeder Vermittler der das liest natürlich Sorgen macht.Ob diese Sorgen berechtigt sind bleibt dahingestellt.Viele Vermittler lesen natürlich auch Nachrichten im Internet zum Thema „Beraterhaftung“, das dann vuielleicht auch sie mal treffen könnte.Viele sidn auch „erbost“ über die hohen Vorsatndsbezüge die fast 20% des Verlustes ausmachen. Wir wollen dazu in den nächsten Tagen einmal einen Fragenkatalog an die Vorstände übersenden, mit der Bitte dazu Stellung zu nehmen. Wie wir Herrn Kannwischer kennen wird er das gerne tun.

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