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Folge der Pleite der Geraer Stadtwerke? – Geraer Verkehrsbetrieb GmbH

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Über das Vermögen d. Geraer Verkehrsbetrieb GmbH vertr.d.d. GF, AG Jena, HRB 200486, Zoitz-bergstraße 3, 07551 Gera, Amtsgericht Jena HRB 200486
wird heute, am 01.10.2014, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß § 16 InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Dem Schuldner wird gemäß § 80 InsO verboten, sein Vermögen zu verwalten und über sein  Vermögen zu verfügen.Zum Insolvenzverwalter wird gemäß § 27 InsO ernannt: Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München.Der nach § 139 InsO maßgebliche Insolvenzantrag ist beim Insolvenzgericht am
03.07.2014 eingegangen. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 05.11.2014 bei dem Insol-venzverwalter in 2-facher Ausfertigung unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) wird bestimmt auf
Mittwoch, 26.11.2014, 14:00 Uhr, Rudolf-Diener-Str. 1, Justizzentrum Gera Haus 6, Saal 019.Der Termin dient der Berichterstattung des Verwalters über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihrer Ursachen sowie zur Beschlussfassung gemäß §§ 57, 66, 68, 79, 100, 101, 149, 157, 160, 162, 163, 207, 271 InsO.
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung für Entscheidungen gem. § 160 InsO als erteilt.Termin zur Gläubigerversammlung (Prüfungstermin) wird bestimmt auf Mittwoch, 25.02.2015, 14:00 Uhr, Rudolf-Diener-Str. 1, Justizzentrum Gera Haus 5, Saal 301.
Der Termin dient der Forderungsprüfung gemäß § 176 InsO. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Alle Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Verwalter.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungs-rechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 1, 07545 Gera schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die
Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Gera

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