Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen FMA: Insolvenz der deutschen Holdinggesellschaft der Versicherungsgruppe FWU
Verbraucherschutzinformationen

FMA: Insolvenz der deutschen Holdinggesellschaft der Versicherungsgruppe FWU

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

 

FMA ergreift Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebs der Tochter FWU Austria – FWU Austria vertreibt in Österreich ausschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen

Am Freitag, dem 19. Juli 2024, hat die deutsche FWU AG mit Sitz in Grünwald bei München beim Amtsgericht München Insolvenz angemeldet. Die FWU AG ist die Holdinggesellschaft der FWU-Gruppe, die aus mehreren Versicherungsunternehmen besteht und u.a. in Luxemburg, Österreich und Italien Lebensversicherungen vertreibt. Die gesamte FWU-Gruppe wird von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde, dem „Commissariat aux Assurances“ (CAA) beaufsichtigt. Die österreichische Tochter FWU Life Insurance Austria AG („FWU Austria“) unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA).

Die FMA steht im intensiven Kontakt mit dem Gruppenaufseher CAA und mit dem Management der FWU Austria und hat Maßnahmen angeordnet, die den laufenden Betrieb und die Betreuung der Versicherungskunden der FWU Austria sicherstellen sollen. Bis auf weiteres wird die FWU Austria kein Neugeschäft eingehen.

Bei der FWU Austria handelt es sich um ein eigenständiges Versicherungsunternehmen mit österreichischer Konzession. Die FWU Austria vertreibt ausschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen und hatte Ende Juni 2024 einen Bestand von ca. 38.000 Verträgen mit überwiegend österreichischen und auch italienischen Kunden. Das Fondsvolumen beträgt insgesamt rund € 880 Millionen. Der Marktanteil der FWU Austria in Österreich betrug im vergangenen Jahr 1,3% gemessen am Prämienaufkommen.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen werden die Prämien der Versicherten – nach Abzug von Kosten, Steuern und einer Prämie für das Versicherungsrisiko – in Fondsanteile investiert. Die Wertentwicklung der Fondsanteile bestimmt, welche Leistung die Versicherten aus der Lebensversicherung erhalten; sie ist abhängig von der Entwicklung der vom Kunden ausgewählten Fonds und unterliegt entsprechenden Schwankungen an den Finanzmärkten. Die Fondsanteile bilden ein Sondervermögen (Deckungsstock), um die Ansprüche der Versicherten zu gewährleisten. Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.Die FWU Austria hat bislang stets die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften erfüllt, wodurch auch außergewöhnliche Belastungen ausgeglichen werden können.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Belastete Lebensmittel: Umweltorganisation schlägt Alarm wegen TFA-Funden in Brot, Pasta und Co.

Eine neue europaweite Untersuchung sorgt für Aufsehen: In einem Großteil gängiger Getreideprodukte...

Verbraucherschutzinformationen

Neue Stromzähler, neue Kosten – warum Verbraucher jetzt genau hinsehen müssen

Bis 2032 sollen alle analogen Stromzähler in Deutschland durch digitale Geräte ersetzt...

Verbraucherschutzinformationen

Urlaub mit Hindernissen – Wenn Airlines Passagiere zu Unrecht stehen lassen

Eigentlich sollte es ein entspannter Start in den Türkei-Urlaub werden. Doch für...

Verbraucherschutzinformationen

„Shrinkflation“: Iglo nach Reduktion der Füllmenge verurteilt – erstes rechtskräftiges Urteil in Österreich

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Lebensmittelhersteller Iglo wegen einer nicht deutlich...