Startseite Vorsicht Anlegerschutz FMA Österreich: Widerruf der Registrierung der ATIRA GmbH
Anlegerschutz

FMA Österreich: Widerruf der Registrierung der ATIRA GmbH

Hans (CC0), Pixabay
Teilen

Die mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 04.06.2020 erteilte Bewilligung der Registrierung der ATIRA GmbH (FN 475059 t), mit Sitz in Schützengasse 1/3, 1030 Wien, als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 32a Abs 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG), der den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt (§ 2 Z 22 lit. b FM-GwG) anbietet, wurde mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 04.11.2021 widerrufen.

Der Widerruf der Registrierung erfolgte aufgrund von zahlreichen, schwerwiegenden Verstößen bzw. Pflichtverletzungen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG).

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
AnlegerschutzFinanzen

Bonus statt Risiko: Rheinmetall-Zertifikat verspricht 20 % Rendite – auch bei schwankendem Kurs

Rheinmetall-Zertifikat: 20 % Renditechance bei begrenztem Risiko Die Aktie des deutschen Rüstungskonzerns...

Anlegerschutz

Insolvenzverfahren eröffnet im Schadensfall DEGAG – Anwalt rät – was gilt es für Anleger zu beachten?

Wir haben bereits – auf unseren Plattformen – als auch unsere Mandanten...

Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...