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FMA Österreich – Fünf Vertriebsuntersagungen

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „P Capital Partners V A AB“ und „P Capital Partners V AB”, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „P Capital Partners AB“ verwaltet werden, in Österreich untersagt.

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Idinvest Private Debt IV“, Teilfonds des Umbrellafonds „Idinvest Lux Fund“ und „Unleveraged Compartment”, Teilfonds des Umbrellafonds „Idinvest Private Debt V“, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „Eurazeo Investment Manager“ verwaltet werden, in Österreich untersagt.

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Nabo Africa Equities Fund”, Teilfonds des Umbrellafonds „MESA FUND S.A. SICAV – RAIF“, welcher vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „FMG (Malta) Ltd.“ verwaltet wird, in Österreich untersagt.

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Investindustrial Growth III SCSp“, „INVESTINDUSTRIAL VIII SCSP“ und „ITA Investment Holdings Fund SCSp”, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „BI-Invest Endowment Management S.à r.l.“ verwaltet werden, in Österreich untersagt.

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Alba I Lux”, welcher vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „Amundi Transition Energétique“ verwaltet wird, in Österreich untersagt.

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