Startseite Allgemeines FMA Österreich – Fünf Vertriebsuntersagungen
Allgemeines

FMA Österreich – Fünf Vertriebsuntersagungen

About-Time (CC0), Pixabay
Teilen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „P Capital Partners V A AB“ und „P Capital Partners V AB”, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „P Capital Partners AB“ verwaltet werden, in Österreich untersagt.

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Idinvest Private Debt IV“, Teilfonds des Umbrellafonds „Idinvest Lux Fund“ und „Unleveraged Compartment”, Teilfonds des Umbrellafonds „Idinvest Private Debt V“, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „Eurazeo Investment Manager“ verwaltet werden, in Österreich untersagt.

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Nabo Africa Equities Fund”, Teilfonds des Umbrellafonds „MESA FUND S.A. SICAV – RAIF“, welcher vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „FMG (Malta) Ltd.“ verwaltet wird, in Österreich untersagt.

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen der ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Investindustrial Growth III SCSp“, „INVESTINDUSTRIAL VIII SCSP“ und „ITA Investment Holdings Fund SCSp”, welche vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „BI-Invest Endowment Management S.à r.l.“ verwaltet werden, in Österreich untersagt.

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass sie gemäß § 31 Absatz 4 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 Zeile 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, Bundesgesetzblatt I Nummer 135/2013, in der geltenden Fassung, den weiteren Vertrieb von Anteilen des ausländischen Alternativen Investmentfonds (AIF) „Alba I Lux”, welcher vom Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) „Amundi Transition Energétique“ verwaltet wird, in Österreich untersagt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Mann aus Ohio wegen Morddrohung gegen Vizepräsident JD Vance angeklagt

 Ein 33‑jähriger Mann aus dem US-Bundesstaat Ohio ist wegen einer Morddrohung gegen...

Allgemeines

RFK Jr. und die MAHA-Bewegung: Ernährung wird politisch – und das nicht nur bei den Demokraten

Robert F. Kennedy Jr., Gesundheitsminister unter Präsident Donald Trump, hat die US-Ernährungspolitik...

Allgemeines

Erste Goldmedaille der Winterspiele 2026 geht an die Schweiz – Franjo von Allmen siegt im Abfahrtsrennen

Die Schweiz feiert ihren ersten Olympiasieg: Franjo von Allmen holte im Abfahrtsrennen...

Allgemeines

Nebenjobs boomen weiter: So sichern sich Amerikaner zusätzliches Einkommen

Auch nach der Pandemie setzen viele Amerikaner weiterhin auf zusätzliche Einkommensquellen. Der...