Startseite Allgemeines Florian Gölz: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Allgemeines

Florian Gölz: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

knerri61 / Pixabay
Teilen

Florian Gölz: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Florian Gölz, Wiernsheim, mit Bescheid vom 8. Oktober 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Herr Gölz schloss mit Anlegern Verträge über eine „Festzinsanlage“. Auf dieser Grundlage nahm er Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung an. Hierdurch betreibt Herr Gölz das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Masern hinter Gittern: US-Gesundheitssystem zeigt sich mal wieder von seiner „besten“ Seite

In einem texanischen Abschiebezentrum der US-Einwanderungsbehörde ICE hat sich nun auch die...

Allgemeines

Skandal um Danone-Babynahrung: Giftstoff-Alarm! EU-Behörde ermittelt nach Rückruf von „Aptamil“

Ein Skandal erschüttert derzeit das Vertrauen junger Eltern in eines der bekanntesten...

Allgemeines

Laura Fernández gewinnt Präsidentschaftswahl in Costa Rica mit harter Linie gegen Kriminalität

Laura Fernández von der konservativen Regierungspartei „Souveräne Volkspartei“ hat die Präsidentschaftswahl in...

Allgemeines

Zwischen Eichhörnchen-Beleidigungen und Putin-Fragen: BBC-Reporter auf Gratwanderung in Russland

„Steve Rotten-berg, dieser BBC-Typ sieht aus wie ein kackendes Eichhörnchen!“ – Wenn...