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Wer auf der Seite www.flirtcafe.de mit anderen Leuten chatten oder flirten will, muss ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Für ein zehntägiges Testabo verlangt Flirtcafe 1,99 Euro. Was auf den ersten Blick preiswert klingt, hat einen großen Haken: Vergisst der Verbraucher, das Testabo zu kündigen, so verlängert sich dieses automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft zu einem Preis von monatlich 29 Euro. Bemerkenswert ist dabei die Kündigungsfrist, die Flirtcafe in seinen AGB vorsieht. Dort heißt es: „Das kostenpflichtige Testabonnement hat eine Laufzeit von 10 Tagen und kann jederzeit mit einwöchiger Frist zum Ablauf gekündigt werden…Eine Kündigung muss in Schriftform als Brief erklärt werden.“ Da es bei einer Kündigung auf den Zeitpunkt des Eingangs – und nicht der Absendung – ankommt, heißt das im Klartext: Bei einer üblichen Postlaufzeit von drei Tagen muss der Verbraucher praktisch bereits am Tag der Anmeldung kündigen.

Unser Rat

Erfüllt die Probemitgliedschaft nicht Ihre Erwartungen und wollen Sie keine vertragliche Bindung mehr, so kündigen Sie das Testabo nicht, sondern erklären den Widerruf.

Schreiben Sie per Einwurfeinschreiben an Flirtcafe: „Hiermit widerrufe ich den am (Datum) abgeschlossenen Vertrag“.

Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn Sie den Brief innerhalb dieser Frist absenden.

Übrigens: Das Widerrufsrecht besteht unabhängig davon, ob Sie die Dienste bereits genutzt haben. Sollte Flirtcafe den Widerruf mit Hinweis auf die Nutzung verweigern, informieren Sie uns (verbaucherrecht@vzhh.de).

Quelle:VBZ HH

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