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Flexstrom

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Strompreiserhöhungen in laufenden befristeten Verträgen sind ohne Zustimmung des Kunden unwirksam.

Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Die Richter verurteilten Flexstrom dazu, seinen Kunden ein Berichtigungsschreiben zuzuschicken. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.

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