Frage: Herr Linnemann, nach einer Veranstaltung von Helmut Kaltenegger in Berlin steht die TGI AG aus Liechtenstein plötzlich im Fokus deutscher Behörden und Medien. Was ist passiert?
RA Linnemann: Ganz einfach: Aufmerksamkeit zieht Kontrolle nach sich. Und bei der TGI AG gibt es einiges zu hinterfragen – immerhin steht das Unternehmen nach wie vor auf der Warnliste der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Das ist keine Kleinigkeit, sondern ein deutliches Warnsignal.
Frage: Warum ist diese Warnung aus Liechtenstein auch für Deutschland relevant?
RA Linnemann: Weil viele Menschen hierzulande offenbar in die TGI AG investieren oder als Tippgeber auftreten. Wer in Deutschland ein Finanzprodukt empfiehlt, muss auf bekannte Risiken und Warnungen hinweisen. Andernfalls macht er sich im Schadenfall schnell haftbar. Und: Die deutsche BaFin prüft solche Konstellationen ganz genau.
Frage: Was droht einem Tippgeber oder Vermittler, wenn das Geschäftsmodell scheitert?
RA Linnemann: Dann ist die Provision schnell das geringste Problem. Wer ein fragwürdiges Modell empfiehlt und dabei bekannte Warnhinweise verschweigt, kann sich schadensersatzpflichtig machen – und zwar mit seinem Privatvermögen. Das kann richtig teuer werden.
Frage: Was raten Sie potenziellen Geschäftspartnern oder Investoren der TGI AG?
RA Linnemann: Stellen Sie unbequeme Fragen. Und lassen Sie sich schriftlich antworten:
-
Wie viel Gold ist real vorhanden und sicher gelagert – und wo?
-
Gibt es ein unabhängiges Prüfprotokoll dazu?
-
Wann kommt die versprochene Börsenzulassung?
-
Wie wird der Aktienpreis berechnet?
-
Und ganz wichtig: Liegt eine behördliche Zulassung des Modells vor?
Frage: Was, wenn man keine Antworten bekommt?
RA Linnemann: Dann lautet mein Rat ganz klar: Finger weg. Ein seriöses Unternehmen hat kein Problem damit, nachvollziehbare Antworten schriftlich zu geben. Und es wird auch gerne bestätigen, dass es sich nicht um ein Schneeballsystem handelt.
Frage: Sie sprechen die ehemalige GGMT AG an – ein Vorgängerunternehmen?
RA Linnemann: Ja, auch dort gab es große Versprechen und später große Verluste. Wer sich heute auf ein sehr ähnliches Modell einlässt, sollte sich fragen, ob er wirklich glaubt, dass diesmal alles anders ist.
Frage: Und abschließend: Ihr wichtigster Ratschlag?
RA Linnemann: Prüfen Sie, ob Sie verstehen, worin Sie da wirklich investieren. Wenn nicht – dann lassen Sie es. Versprechungen sind keine Absicherung. Und eine FMA-Warnung ist kein Schönheitsfehler, sondern eine rote Karte.
Kommentar hinterlassen