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Finanzierung und Factoring = verbundenes Geschäft? Frau Bontschev

Tumisu (CC0), Pixabay
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Kerstin Bontschev berät in 2 Themen derzeit unsere Redaktion juristisch. Hier geht es einmal um das Thema  AK Anlage und Kapital Deutschland AG und natürlich das Thema Energiekonzepte Deutschland GmbH. Jenes Thema, das auch Frau Bontschev kritisch sieht, aus Sicht der Verbraucher.

diebewertung.de: Wie uns bekannt ist, gibt es in Dresden ein Finanzinstitut, das sowohl Finanzierungen der PV-Anlagen durchführt, aber auch im eigenen Haus das Thema Factoring für die EKD durchführt. Ist das verbundenes Geschäft?

Kerstin Bontschev: Aus meiner Sicht ein klares JA und ich bin auch der Meinung, dass das Finanzinstitut auf dieses „verbundene Geschäft“ hätte aufmerksam machen müssen, denn natürlich könnte man die in der Finanzierung gewonnenen Erkenntnisse, zu einem Kunden, auch für das Factoringgeschäft nutzen.

diebewertung.de: Was ist mit bereits abgeschlossenen Geschäften?

Kerstin Bontschev: Ich lehne mich hier einmal heraus und sage, diese Verträge muss man dem Kunden anbieten, rückgängig zu machen, um sich nicht einer möglichen Klagewelle auszusetzen.

diebewertung.de: Was wäre dann die Lösung für die Zukunft?

Kerstin Bontschev: Das Finanzinstitut hat eine große Rechtsabteilung und wird sicherlich Lösungen erarbeiten können, auch ohne meine Ratschläge. Eine klare Trennung und Aufklärung der Kunden wäre aber wünschenswert.

diebewertung.de: In einem Gespräch mit unserer Redaktion hatte das Unternehmen EKD ausgeführt, ein Beratungsprotokoll bei jedem Kundengespräch auszufertigen.

Kerstin Bontschev: Das ist mir nicht bekannt, aber das wäre sicherlich dann auch eine empfehlenswerte Maßnahme um Missverständnisse zu vermeiden. Im Rahmen dieses Beratungsprotokolls wiederum, könnte die EKD Solar dann natürlich auch ausführlich daraufhin weisen, dass das Unternehmen das Finanzinstrument des Factorings nutzt und auch die Rechnung für den Kunden an ein Factoringunternehmen weiterreicht.

Das Factoringunternehmen wiederum könnte hier ein Merkblatt erarbeiten, das man dem Kunden aushändigt, und sich vom Kunden bestätigen lässt, dass man diesen Hinweis ausgehändigt hat. Dies halte ich generell für wichtig, egal bei welchem Unternehmen.

diebewertung.de: Was kann ein Kunde tun, der Ärger mit dem Unternehmen EKD bzw. dem Factoringinstitut hat?

Kerstin Bontschev: Er kann sich an einen meiner Kollegen, also einen Rechtsanwalt in seiner Nähe, wenden, aber auch gerne an mich wenden. Das Erstgespräch ist natürlich kostenfrei.

Kerstin Bontschev ist Rechtsanwältin in Dresden mit eigener Kanzlei. Frau Bontschev erreichen Sie unter den Daten, die sie auf der Internetseite von Frau Bontschev finden.

www.bontschev.de

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