Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fritz Nols AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 29. Juni 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fritz Nols AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fritz Nols AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2014 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.
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