Unsere Meinung zu Investments die von Schweizer Formen vermittelt werden ist bekannt. Genau deshalb raten wir auch von einer Geschöftsbetiehung zu genanntem Unternehmen ab. Im Streitfall können Soe zwar in Deutschland klagen, müssen aber in der Schweiz vollstrecken. Die Kosten dafür sind hoch und werden nicht von einer Rechtschutzversicherung übernommen.


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