Startseite Allgemeines Faxen dicke? OLG Brandenburg stoppt DiGA-Werbefunk!
Allgemeines

Faxen dicke? OLG Brandenburg stoppt DiGA-Werbefunk!

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

Faxgeräte sind vielleicht technisch in den 90ern stehen geblieben, juristisch aber noch topaktuell: Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass ein Fax an einen Hausarzt keine medizinische Wohltat, sondern schlicht und einfach – Werbung ist. Und unerlaubte obendrein (Az. 6 U 130/25, Urteil vom 18.11.2025, noch nicht rechtskräftig).

„Fax you very much“ – sagt das OLG zum DiGA-Anbieter

Was war passiert? Ein Anbieter einer digitalen Gesundheitsanwendung zur Therapie von Adipositas (ja, wir reden hier von der App mit dem großen Hunger nach neuen Patient:innen) hatte einem Hausarzt ein Fax geschickt. Inhalt: Ein nettes Anschreiben, ein schon vorausgefülltes Attest zur App (man muss ja nicht alles selbst ausfüllen) und Hinweise, wie der Arzt für seine „Begleitung“ auch ein kleines Taschengeld verdienen könnte. Bonus: Ein Formular, mit dem er noch mehr spannende App-Infos anfordern durfte.

Die Wettbewerbszentrale sah darin jedoch weniger eine fürsorgliche Geste und mehr eine klassische Kaltakquise – eben Werbung, für die der Arzt nie „Ja“ gesagt hat. Und das Gesetz (§ 7 UWG) sagt ganz klar: Werbung ohne vorherige Zustimmung ist wie ein Hausbesuch ohne Einladung – meistens unhöflich, oft unzulässig.

Gericht: Kein Wellness-Fax, sondern Verkaufsstrategie

Das OLG Brandenburg sah’s genauso:
📠 Das Attest war nicht neutral, sondern exklusiv für genau diese App vorgefertigt – andere Produkte? Fehlanzeige.
📠 Die Aussicht auf ärztliche Vergütung hatte eher was von „Win-win für alle“ als von objektiver Patienteninfo.
📠 Und das „Bestellen Sie jetzt mehr Infos“-Formular? Nun ja, so subtil wie ein Werbebanner im Wartezimmer-TV.

Klartext vom Gericht: Werbung bleibt Werbung – auch mit Arztkittel

Da der Arzt nie sein Fax-Häkchen gesetzt hatte („Ich möchte Gesundheitsprodukte direkt ins Haus gefaxt bekommen!“), bleibt’s beim Verbot: Keine ungebetenen App-Werbefaxe. Auch nicht mit Gesundheitsglanz.

Das Ganze reiht sich ein in die strenge Linie der Gerichte: Wer mit werblichem Inhalt hausieren geht – sei es bei Privatpersonen oder bei Unternehmen – braucht vorher die Erlaubnis. Sonst gibt’s nicht nur Ärger, sondern womöglich auch eine richterliche Antwort per Fax. Und die ist selten freundlich.

Fazit:
Faxen Sie nicht wild in der Gegend herum. Nicht jede Nachricht mit Attest und Abrechnungshinweis ist ein ärztlicher Freundschaftsdienst – manchmal ist’s einfach nur Werbung. Und die darf in Deutschland nicht ungefragt durch die Leitung rauschen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Vizepräsident J.D. Vance rechtfertigt „Attentäter“-Vorwurf gegen erschossenen Pfleger Alex Pretti

Die tödliche Schussabgabe auf den 37-jährigen Krankenpfleger Alex Pretti durch Bundesbeamte in...

Allgemeines

Russland warnt vor US-Raketenabwehr in Grönland – New START-Vertrag vor dem Aus

Ein geopolitischer Konflikt um das arktische Grönland spitzt sich dramatisch zu: Die...

Allgemeines

IM NAMEN DER SAALTERRITORIALITÄT Otto Wels dreht sich im Sitzungssaal – oder: Die SPD bleibt sitzen, die AfD muss stehen

Karlsruhe, 27. Januar 2026 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute gesprochen...