Kommentar zur Insolvenz von The Natural Gem – Ein Lehrstück für die Branche
Es ist eine dieser Nachrichten, bei der man innehalten muss – und dann beginnt, über eine ganze Branche nachzudenken. Die Insolvenz von The Natural Gem GmbH trifft nicht nur ein Unternehmen, das viele mit dem Namen Dr. Thomas Schröck verbinden. Sie wirft auch grundsätzliche Fragen über Struktur, Eignung und Seriosität von Edelstein-Investments auf.
Zitat aus der offiziellen Mitteilung:
„Die Wiener The Natural Gem GmbH, ein Unternehmen im Edelsteinhandel mit Fokus auf Anlageprodukte, hat Insolvenz beim Handelsgericht Wien angemeldet.“
Laut AKV stehen rund 6,6 Millionen Euro an Verbindlichkeiten im Raum, darunter 42 betroffene Gläubiger. Besonders gravierend: Der Hauptgläubiger, eine Sparkasse, soll mit rund vier Millionen Euro involviert sein. Das allein lässt bereits Rückschlüsse auf das Risiko- und Liquiditätsprofil des Geschäftsmodells zu.
Einbruch, Streit, Rückzug – und dann?
Der Umsatz brach von über 20 auf 12 Millionen Euro ein. Investoren wurden laut Unternehmensdarstellung vorsichtiger – gestiegene Zinsen und wirtschaftliche Unsicherheit machten andere Anlageformen attraktiver. Gleichzeitig gab es interne Konflikte in der Geschäftsführung. Ein 20%-Gesellschafter stieg aus. Restrukturierungsmaßnahmen kamen laut eigener Einschätzung „zu spät“.
Dazu kam ein ambitioniertes, aber gescheitertes Projekt: Ein Farbedelsteinfonds, medienwirksam beworben – aber nie realisiert, da ein Kapitalgeber kurzfristig ausstieg. Auch ein tokenisiertes Edelsteinportfolio wurde gestartet, wohl um jüngere Zielgruppen zu gewinnen. Der Erfolg? Unklar.
Rückkaufgarantien – trügerische Sicherheit?
Das vielleicht kritischste Detail betrifft das Geschäftsmodell: Rückkaufverpflichtungen gegenüber Kunden in Höhe von über zwei Millionen Euro. Solche „Garantie“-Modelle werden häufig als Verkaufsargument genutzt. Doch sie bergen erhebliche regulatorische und wirtschaftliche Risiken.
Wichtiger Hinweis:
Eine Rückkaufgarantie hat nur dann realen Wert, wenn
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sie vertraglich klar geregelt und durchsetzbar ist,
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das Unternehmen auch liquide und solvent genug ist, um sie zu erfüllen,
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sie nicht gegen gesetzliche Anforderungen verstößt.
Gerade in Deutschland kann eine verbindliche Rückkaufzusage unter Umständen als Einlagengeschäft oder Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) gelten – was wiederum eine Prospektpflicht und BaFin-Genehmigung nach sich zieht. Wurde all das geprüft? Das bleibt offen.
Für wen sind Edelstein-Investments überhaupt geeignet?
Es stellt sich die grundlegende Frage: Wer sollte überhaupt in Edelsteine investieren? Unsere klare Antwort:
Nur erfahrene Anleger mit hoher Risikotragfähigkeit und entsprechender Sachkenntnis.
Für Kleinanleger sind Edelstein-Investments nicht geeignet – schon gar nicht, wenn Rückkaufversprechen den Eindruck von Sicherheit erzeugen. Edelsteine sind keine regulierten Finanzinstrumente, ihr Markt ist intransparent, und Bewertung sowie Wiederverkäuflichkeit oft schwer nachvollziehbar.
Vertrauen – einmal erschüttert, ist schwer zurückzugewinnen
Kann ein Anleger, der 80 % seines Kapitals verloren hat, dem Unternehmen oder dem Vertrieb erneut Vertrauen schenken? Diese Frage muss jeder für sich beantworten. Klar ist aber: Reputation ist in diesem Geschäft alles – und sie ist schwerer wiederherzustellen als jeder Saphir zu schleifen.
Fazit
Die Insolvenz von The Natural Gem ist nicht nur eine Unternehmenskrise. Sie ist ein Weckruf an eine ganze Branche, sich klarer zu definieren, transparenter zu arbeiten – und sich nicht auf glänzende Broschüren oder Rückkaufversprechen zu verlassen.
Denn am Ende zählt nicht, wie schön ein Edelstein funkelt, sondern wie solide das Fundament ist, auf dem das Investment steht.
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