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Falscher Junge beschnitten – Chirurg muss zahlen

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Weil er mehrere Jungen verwechselte und das falsche Kind beschnitt, ist ein Chirurg vom Amtsgericht Frankfurt wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 12.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Die Strafe ist in 120 Tagessätzen zu entrichten. Der Arzt könnte die Strafe jedoch um mehr als die Hälfte senken. Wenn er insgesamt 5.000 Euro an das Opfer und den Kinderschutzbund überweist, würden ihm die restlichen 7.000 Euro erlassen.
Der Vorfall hatte sich im Januar 2010 in einem Frankfurter Ärztehaus ereignet, in dem der Mediziner regelmäßig behandelte und operierte. Nacheinander wurden ihm sechs Kinder gebracht, von denen fünf beschnitten werden sollten. Einem von ihnen sollte lediglich eine Warze entfernt werden.
Doch offenbar verlor der Arzt den Überblick und beschnitt auch den Fünfjährigen.

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