Der Handel mit E-Zigaretten verstößt einem Gerichtsurteil zufolge gegen das Tabakgesetz. Das Landgericht Frankfurt verurteilte einen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen deshalb zu 8100 Euro Geldstrafe und zog zugleich rund 15 000 Behälter mit nikotinhaltiger Flüssigkeit – sogenannte Liquids – ein. Nach Ansicht der Richter sind die Liquids Tabakerzeugnisse. Weil sie unzulässige Zusatzstoffe enthalten ist der Handel nicht erlaubt.
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