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Gericht untersagt Werbung für „Multispa-Frequenzmatte“

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Landgericht Freiburg hat der Multispa UG verboten, irreführende Werbeaussagen zur angeblich therapeutischen Wirkung ihrer „Multispa-Frequenzmatte“ zu verbreiten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Unternehmen wegen unhaltbarer Gesundheitsversprechen verklagt – mit Erfolg.

Werbung versprach Wunderwirkungen

Die 1.690 Euro teure Frequenzmatte, die optisch an eine moderne Yogamatte erinnert, wurde von Multispa als Allheilmittel gegen verschiedenste Beschwerden beworben. Laut den Werbeaussagen sollte sie helfen bei:

  • Arthrose, Muskelverspannungen und Cellulite
  • Ödemen und Hautkrankheiten
  • Kopfschmerzen, Depressionen und Stress
  • Regeneration, Durchblutungsförderung und Anti-Aging

Darüber hinaus versprach das Unternehmen eine Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit, besseren Schlaf, Entgiftung, Gewichtsreduktion und sogar eine Lebensverlängerung.

Gericht: Keine wissenschaftlichen Belege

Das Landgericht Freiburg folgte der Argumentation der vzbv und bewertete die Werbung als irreführend sowie rechtswidrig nach dem Heilmittelwerbegesetz. Dieses verbietet Gesundheitsversprechen für Produkte, wenn deren therapeutische Wirksamkeit nicht wissenschaftlich belegt ist.

Multispa konnte jedoch keinerlei Studien vorlegen, die den hohen Anforderungen an wissenschaftliche Nachweise gerecht wurden. Das Gericht erklärte daher alle 14 beanstandeten Werbeaussagen für unzulässig – einige enthielten sogar mehrere falsche Versprechungen gleichzeitig.

Das Urteil vom 14. November 2024 (Az. 4 O 22/24) ist noch nicht rechtskräftig.

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