Die anonymen Viren-Verbreiter gehen geschickt zu Werk: Bei ihrer Mailing-Aktion agieren sie unter dem Namen real existierender Anwaltskanzleien, die es zu ihrem Job gemacht haben, die Verletzung von Urheberrechten zu unterbinden. Erst beim zweiten Blick auf die elektronische Post fallen eklatante Ungereimtheiten auf: Stets wird mit einem Verstoß gegen Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes argumentiert und den Mail-Empfängern vorgeworfen, sie hätten sich etwa das Album „Prism“ von Katy Perry, Musik von R. Kelly oder Blockbusters wie „The Avengers“, „Ride Along“ oder „Hangover 3“ über ihre IP-Adresse illegal heruntergeladen. Verlangt werden für diesen vermeintlich ertappten Frevel Beträge zwischen 200 und 500 Euro. Stutzig werden sollten die Internetnutzer beim Blick auf diese Summen jedoch, weil in der elektronischen Post keine Kontoverbindung angegeben und die Überweisungsfrist, die gerade mal 48 Stunden oder 3 Tage beträgt, viel zu kurz ist.
Quelle.VBZ Berlin
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