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Falsche Abmahnungen

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Aktuell finden viele Internet-Nutzer angebliche Abmahnungen in ihren E-Mail-Eingängen. Sie sollen zum Öffnen einer Zip-Datei verleiten – die aber einen Virus enthält. Per E-Mail erhalten Internetnutzer derzeit massenhaft Abmahnungen von vorgeblichen Anwaltskanzleien, weil sie Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen perfiden Versuch, User zum Öffnen der angehängten Zip-Datei zu bewegen, um einen Virus in deren Rechner einzuschleusen, der dort sein Unwesen treiben soll. Unser Rat: Die Zip-Datei auf keinen Fall öffnen und die Mail sofort löschen! Denn seriöse Anwälte versenden keine E-Mails mit Zip-Dateien an unbekannte Empfänger.

Die anonymen Viren-Verbreiter gehen geschickt zu Werk: Bei ihrer Mailing-Aktion agieren sie unter dem Namen real existierender Anwaltskanzleien, die es zu ihrem Job gemacht haben, die Verletzung von Urheberrechten zu unterbinden. Erst beim zweiten Blick auf die elektronische Post fallen eklatante Ungereimtheiten auf: Stets wird mit einem Verstoß gegen Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes argumentiert und den Mail-Empfängern vorgeworfen, sie hätten sich etwa das Album „Prism“ von Katy Perry, Musik von R. Kelly oder Blockbusters wie „The Avengers“, „Ride Along“ oder „Hangover 3“ über ihre IP-Adresse illegal heruntergeladen. Verlangt werden für diesen vermeintlich ertappten Frevel Beträge zwischen 200 und 500 Euro. Stutzig werden sollten die Internetnutzer beim Blick auf diese Summen jedoch, weil in der elektronischen Post keine Kontoverbindung angegeben und die Überweisungsfrist, die gerade mal 48 Stunden oder 3 Tage beträgt, viel zu kurz ist.

Quelle.VBZ Berlin

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