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Faktum Finance – Weniger Masse da als gedacht?

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Bestätigen sich die Gerüchte, die man so hinter vorgehaltener Hand hört, dann dürften die Anleger des Unternehmens Faktum Finance möglicherweise noch eine „gute Quote“ bekommen innerhalb des Insolvenzverfahrens. Aber dass es eine „hohe Quote“ wird, scheint nun nicht mehr so zu sein. Noch ist die inoffizielle Rede von möglichen 30%. Selbst das wäre eine Katastrophe für die Anleger aber auch für die Vermittler, denn beide Seiten hatten wohl mit 70% oder mehr gerechnet. Endgültige Klarheit bringen dürfte das Verfahren selber und vorläufige Klarheit dann möglicherweise schon die Gläubigerversammlung. Bei den Werten, der uns bekannten Asset haben wir von Beginn an so unsere Bedenken gehabt von der Werteinschätzung her, insofern würde uns eine „hohe geringe Quote“ nicht wirklich verwundern. Das wiederum könnte aber nun bedeuten, dass das Thema „Beraterhaftung“ nun wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerät. Denn Anlegerschutzanwälte werden sich sicherlich jetzt verstärkt an die Vermittler wenden, wenn sie mitbekommen, dass beim Unternehmen selber innerhalb des Insolvenzverfahrens nicht viel zu holen sein wird.

1 Komment

  • Beraterhaftung??? Warum soll ein Berater haften, wenn Grundbucheinträge nicht erfolgen. Berater sind doch im Investmentprozess nicht involviert. Ich frage mich eher, was dort der Geschäftsführer mit dem Geld gemacht hat bzw. die Notare berukundet haben!!? Notare müssen die Geldgeber informieren, wenn die Anlegergelder den eigentlichen Wert überschreiten, wenn noch nicht einmal eine Bauvorabanfrage gestellt wurde (siehe Grundstück Hamburg). Vermittler in Haftung nehmen!!??, wenn die BaFin sich nach einem Jahr zurück zieht und auch ein beauftragter Jurist über ein Jahr lang seitens der Geschäftsleitung „geblendet“ wurde und eine Quote von fast 100% schätzt!!?? Hier wurden alle geblendet!!!! Wir wollen hier mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn hier jemand SCHULD hat, dann nicht die Vermittler, sondern nur eine einzige Person!!!!!

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