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Faktum Finance GmbH – vertr.d.d. GF Gerhard Walter – GmbH, Schubertstraße 37, 63069 Offenbach am Main – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Faktum Finance GmbH -vertr.d.d. GF Gerhard Walter-, GmbH, Schubertstraße 37, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 45894), ist am 28.07.2015 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin  sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, Eschersheimer Landstraße 10, 60322 Ffrankfurt am Main, Tel.: 069 959601 – 25, Fax: 069 959601 – 30, E-Mail: Scheffler@tiefenbacher.de bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

 

Amtsgericht Offenbach am Main, 28.07.2015

Anmerkung der Redaktion:

Die Kunden des Unternehmens könnten gut abgesichert sein, wenn die Immobilien die Herr Walter eingekauft hat, dann auch einen Wert hatten der auch Marktgerecht ist und nicht überteuerte Immobilien eingekauft wurden. Zusätzlich hieß es ja immer das die Kunden sogenannte Briefgrundschulden bekommen sollte. Ob diese überhaupt ausgehändigt wurden wird man auch erst vom Insolvenzverwalter erfahren. Sollte dem so sein, dann hat der Insolvenzverwalter weniger an Masse. Wurden die Grundschuldbriefe nicht an die Kunden ausgehändigt, dann freut sich der Insolvenzverwalter, und der Kunde hat dann eben „mit Zitronen“ bei der Sicherheit gehandelt. Für die Vermittler könnte das dann aber zu einem Boomerang in der Vermittlerhaftung werden.

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