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Verbraucherzentrale Sachsen berät zur Dieselaffäre – Fälle für Musterverfahren gesucht

Was bedeutet es für Autobesitzer, wenn sich Fahrzeughersteller öffentlich dazu bekennen, dass der Abgasausstoß eines Autos höher ist als angegeben? Und was heißt eine manipulierte Dieselsoftware konkret für mein Fahrzeug? Dieselfahrer sind bei der aktuellen Debatte über Verantwortlichkeiten und Folgen des Dieselskandals außen vor und stehen mit zahlreichen Fragen allein da. Nun unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen alle Ratsuchenden.

„Wir helfen Dieselfahrern mit einer umfassenden Beratung zu ihren Rechten gegen Händler wie Hersteller. Außerdem wollen wir Verbrauchern mit Musterverfahren auch zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche verhelfen“, so Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Gerichte sprechen Dieselfahrzeugbesitzern immer häufiger Ansprüche wegen fehlerhafter Abgassoftware zu. So haben in den letzten Monaten mehrere Gerichte den klagenden Kfz-Besitzern sogar einen Anspruch auf Neulieferung eines mangelfreien Dieselfahrzeugs innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist zuerkannt. Auch Haftungsansprüche gegen die Hersteller direkt wurden mittlerweile gerichtlich festgestellt. „Mit dieser erfreulichen Rechtsprechungstendenz im Rücken sehen wir für die Dieselkunden sehr gute Chancen, ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen“, so Henschler.

Der Diesel-Gipfel am 2. August stand voll im Zeichen der Interessen der Autoindustrie und blendete die berechtigten Interessen der Autobesitzer nahezu vollkommen aus. Für eine glaubwürdige Diskussion über die Auswirkungen der so genannten Dieselaffäre ist eine Teilnahme der Verbraucherverbände unumgänglich, um die Verbraucherrechte – insbesondere die Herstellung eines vertragsgerechten Zustandes – seriös zu vertreten.

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