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Eyemaxx Real Estate AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Leonhard_Niederwimmer (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat am 8. Februar 2022 eine Geldbuße in Höhe von 130.000 Euro gegen die Eyemaxx Real Estate AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Eyemaxx Real Estate AG hatte eine Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019/2020 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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