Ein halbes Jahr nach den Urteilen im großen EXW-Betrugsprozess laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weiter auf Hochtouren. Im Zentrum stehen Vorwürfe rund um Betrügereien im Bereich Kryptowährungen – mit einem Schadensausmaß von rund 18 Millionen Euro und mindestens 40.000 geschädigten Anlegern.
Strafen zu milde? Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Im Oktober 2024 waren fünf Angeklagte im ersten Prozess schuldig gesprochen worden. Die beiden Haupttäter erhielten Haftstrafen von jeweils fünf Jahren. Drei weitere Mitangeklagte kamen mit bedingten Strafen zwischen eineinhalb und zweieinhalb Jahren davon.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hält diese Urteile für zu milde und hat Berufung eingelegt. Auch einige der Verurteilten selbst haben Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.
Über die weiteren Schritte entscheiden nun das Oberlandesgericht Graz sowie der Oberste Gerichtshof.
Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte
Parallel dazu wird weiterhin gegen sechs weitere Personen ermittelt, die im Verdacht stehen, Anleger mit unrealistischen Gewinnversprechen in die Irre geführt zu haben. Ein Großteil dieser Beschuldigten befindet sich auf der Flucht.
Ob es zu einem zweiten EXW-Prozess am Landesgericht Klagenfurt kommen wird, hängt von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen ab.
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