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Expert Plus GmbH – insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Expert Plus GmbH, Bühringstraße 12, 13086 Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg – Handelsregister; Register-Nr.: HRB 128340

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 19.05.2015 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski,

Kirchblick 11, 14129 Berlin, bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 19.05.2015

 

36e IN 1874/15 Amtsgericht Charlottenburg, 19.05.2015

2 Kommentare

  • Was heisst das denn für die Anleger? Ist wieder einmal alles Geld weg. OK nicht weg sonder ein Anderer hats.

    Zuerst dachte man, dass nur ein Produkt betroffen sei. Die Expert Plus GmbH hatte ja nun einige Produkte und sollten diese Gelder ebenfalls betroffen sein – dann gibt es ja einen etwas größeren Schaden.

    Was ist mit dem:

    Queensgold Pro
    Queensgold Clasic/ Sparbuch
    AUROMAX

    Ich hoffe nur dass die Gelde auch in Gold angelegt wurden!!!

    Am Markt hört man ja so einiges über die Expert Plus GmbH. Ich hoffe dass dies nur Märchen sind/waren.

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