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Ex Bundeskanzler Kurz (Österreich) – sagt Nicht schuldig

stux (CC0), Pixabay
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Der ehemalige österreichische Kanzler und Ex-Chef der ÖVP, Sebastian Kurz, steht im Mittelpunkt rechtlicher Auseinandersetzungen, da er im Vorfeld seines anstehenden Prozesses wegen falscher Zeugenaussage um Freispruch ersucht hat. Kurz, der sich mit vehementen Gegenargumenten verteidigt, wird durch seinen Anwalt Otto Dietrich repräsentiert. In der Verteidigung, die dem Richter vorgelegt wurde, wird argumentiert, dass die Anschuldigungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weit übertrieben und unbegründet seien.

Kurz und sein Rechtsbeistand betonen, dass die Vorwürfe nicht auf objektiven und sachlichen Grundlagen beruhen, sondern vielmehr eine Sammlung von unzulänglichen und irrelevanten Argumenten darstellen. In der umfangreichen, 20-seitigen Erklärung wird detailliert dargelegt, warum Kurz’ Aussagen im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss nicht falsch gewesen seien.

Konkret wird ihm vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Gründung der ÖBAG und der Auswahl ihrer Führungskräfte irreführende und ungenaue Informationen gegeben zu haben. Der Prozess, in dem auch andere hochrangige Figuren wie die Ex-ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner und ein enger Vertrauter von Kurz, Bernhard Bonelli, involviert sind, ist für Mittwoch anberaumt.

Abseits des Gerichtssaals machen auch Berichte die Runde, die Kurz’ finanziellen Erfolg als Unternehmer betreffen. Es wurde offenbart, dass seine 2022 gegründete Firma, SK Management GmbH, beträchtliche Gewinne erzielt hat, mit einem jährlichen Nettogewinn von rund 1,9 Millionen Euro.

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