Startseite Allgemeines Europay Factoring GmbH-keine Erlaubnis mehr
Allgemeines

Europay Factoring GmbH-keine Erlaubnis mehr

Teilen

Die BaFin hat mit Bescheid vom 17.04.2015 die Erlaubnis der Europay Factoring GmbH, Ditzingen, zum Erbringen des Factorings und des Finanzierungsleasings i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 und 10 KWG aufgehoben. Die Europay Factoring GmbH hat nachhaltig gegen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassene Anzeigenverordnung verstoßen.

Rechtsgrundlage für die Erlaubnisaufhebung ist § 35 Abs. 2 Nr. 6 KWG sowie § 35 Abs. 2 Nr. 3 KWG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 4 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.

Der Bescheid ist seit dem 09.02.2016 bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

GB:Met-Polizeichef: „Ich verstehe, warum Frauen der Polizei nicht vertrauen“

Fünf Jahre nach der Ermordung von Sarah Everard hat der Chef der...

Allgemeines

China entfernt drei ehemalige Generäle aus politischem Beratungsgremium

Wenige Tage vor dem Beginn der wichtigsten politischen Jahrestagung Chinas hat die...

Allgemeines

Britische Regierung betont enge Zusammenarbeit mit den USA nach Kritik von Trump

Die britische Regierung hat bekräftigt, weiterhin eng mit den Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten,...

Allgemeines

Behörden identifizieren Opfer der tödlichen Schießerei vor Bar in Austin

Nach der tödlichen Schießerei vor einer Bar in Austin im US-Bundesstaat Texas...